THERAPIEN FÜR KINDER, JUGENDLICHE & ERWACHSENE

KINDER & JUGENDLICHE

Im Bereich Kindersprache behandele ich alle Störungsbilder ganzheitlich. Die Behandlung von Kleinkindern und Kindern im Vorschul-und Schulalter gestalte ich mit viel Kreativität, Phantasie und Sensibilität um individuell auf den Patienten einzugehen. 

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ERWACHSENE

Erwachsene mit Stimm-, Sprech- und Schluckstörungen widme ich in meiner Praxis viel Aufmerksamkeit, um Sie mit der entsprechenden fachlichen Qualität zu behandeln.Ich plane und realisiere gemeinsam mit meinen Patienten und seinen Angehörigen einen Therapieplan der den jeweiligen Bedürfnissen des Patienten entspricht um die festgelegten Therapieziele zu erreichen.

THERAPIEABLAUF

Eine logopädische Diagnostik und Therapie erfolgen nach Ärztlicher Verordnung. Dies kann ein HNO-Arzt, ein Phoniater, Ihr Hausarzt oder Internist, ein Neurologe oder auch ein Zahnarzt oder Kieferorthopäde sein. Zu Beginn findet in meinen Praxisräumen ein Erstgespräch, die sogenannte Anamnese statt, in dem Sie den Grund Ihres Kommens schildern können. Daraufhin erfolgt die Erstdiagnostik, auf deren Grundlage der weitere Verlauf und die Inhalte der Therapie basieren, welche wir dann gemeinsam absprechen und abgleichen.

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TERMINE

Aus organisatorischen Gründen bitte ich Sie Termine immer telefonisch oder per E-Mail mit mir zu vereinbaren.  Sollte ich mich gerade in einer Therapie befinden, ist immer ein Anrufbeantworter geschaltet, auf der Sie ihr Anliegen oder den Wunsch nach einer Beratung hinterlassen können. Ich werde Sie dann umgehend kontaktieren.

 

Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, möchte ich Sie bitten, diesen bis spätestens 24 Stunden vor Behandlungsbeginn abzusagen. So geben Sie mir die Möglichkeit einer neuen Terminvergabe. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine müssen Ihnen privat in Rechnung gestellt werden.

KOSTENÜBERNAHME

Ab dem 18. Lebensjahr wird von den gesetzlichen Krankenkassen ein Selbstkostenbeitrag in Höhe von 10% des Rezeptwertes erhoben. Davor werden die Behandlungskosten komplett übernommen. Eine Befreiung von der Zuzahlung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.

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